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Migration & Grundrechte · online
Rückführungen: Zentren in Drittstaaten unter Menschenrechtsauflagen erlauben?
Soll die EU ihren Mitgliedstaaten erlauben, Menschen ohne Aufenthaltsrecht und mit Rückkehrentscheidung unter verbindlichen Menschenrechtsauflagen in Rückführungszentren außerhalb der EU zu bringen?
Der Rat der EU hat am 1. Oktober 2026 neue gemeinsame Regeln zur Rückführung von Menschen ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschlossen. Sie eröffnen den Mitgliedstaaten unter anderem die Möglichkeit, Rückführungszentren in Nicht-EU-Staaten zu vereinbaren. Die betroffenen Personen müssen kein Aufenthaltsrecht besitzen und eine Rückkehrentscheidung erhalten haben. Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit einem Drittstaat, der internationale Menschenrechtsstandards und das Völkerrecht einhält. Dazu gehört das Verbot, Menschen in Staaten zurückzuweisen, in denen ihnen Verfolgung oder schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Unbegleitete Minderjährige sind ausgeschlossen. Die Verordnung muss noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Zur Abstimmung steht gezielt die Zulassung solcher Zentren unter den vorgesehenen Schutzbedingungen.
Primärquellen
Rat der EU: Beschluss zu Rückführungen, 01.10.2026Rat der EU: Verordnungstext PE 40/2026Deine Stimme
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