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Zoll & Onlinehandel · online
Onlinehandel: Plattformen stärker für Einfuhr verantwortlich machen?
Soll die EU Onlinehandelsplattformen stärker für Zollformalitäten, Abgaben und sichere Waren verantwortlich machen?
Der Rat der Europäischen Union hat am 3. September 2026 die umfassende Reform des EU-Zollrahmens endgültig gebilligt. Künftig sollen Nicht-EU-Onlineplattformen beim Verkauf in die EU als Importeur gelten und Zollformalitäten sowie Abgaben abwickeln, statt diese Verantwortung den einzelnen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu überlassen. Für schwere Verstöße sind Bußgelder von bis zu sechs Prozent des jährlichen Importwerts und Einschränkungen von Zollprivilegien oder Plattformzugängen vorgesehen. Ab dem 1. November 2026 soll außerdem eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete gelten. Die Reform schafft zudem eine neue EU-Zollbehörde und einen gemeinsamen Daten-Hub; das Europäische Parlament soll den finalen Text noch im September billigen. Zur Debatte steht, ob die zusätzlichen Pflichten den Handel fairer und sicherer machen oder den Onlineeinkauf verteuern.
Primärquellen
Rat der Europäischen Union: EU-Zollreform, endgültige Billigung, 03.09.2026Rat der Europäischen Union: Reform des Zollkodex und EU-ZollbehördeDeine Stimme
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