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Umwelt · online

Natur wiederherstellen: EU-Staaten stärker in die Pflicht nehmen?

Soll die EU die Mitgliedstaaten bei der Wiederherstellung geschädigter Natur verbindlich stärker in die Pflicht nehmen?

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 1. September 2026 ihre Entwürfe für nationale Wiederherstellungspläne zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Pläne sollen zeigen, wie die Staaten die Wiederherstellungsziele bis 2030 umsetzen und Maßnahmen bis 2040 und 2050 vorbereiten wollen. Die Kommission prüft die Entwürfe gemeinsam mit der Europäischen Umweltagentur und gibt Rückmeldungen; die endgültigen Pläne sollen innerhalb eines Jahres fertiggestellt werden. Die Verordnung sieht verbindliche Ziele für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme vor, lässt den Staaten aber Spielraum bei der konkreten Auswahl und Ausgestaltung der Maßnahmen. Zur Abstimmung steht, ob dieser europäische Rahmen ausreichend verbindlich ist oder zusätzliche Pflichten und Kontrollen nötig sind.

Primärquellen

Europäische Kommission: EU-Staaten reichen Entwürfe für Pläne zur Wiederherstellung der Natur ein, 1. September 2026Europäische Kommission: EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

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