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Soziales und Arbeitsmarkt · online
EU-Sozialversicherung: Ansprüche über Ländergrenzen hinweg einfacher koordinieren?
Wie bewertest du die neuen EU-Regeln zur Koordinierung sozialer Ansprüche bei grenzüberschreitender Arbeit und Mobilität?
Der Rat der EU verabschiedete am 28. September 2026 eine Verordnung zur Aktualisierung der Koordinierung nationaler Sozialversicherungssysteme. Sie betrifft unter anderem Arbeitslosen- und Langzeitpflegeleistungen, Familienleistungen, den Zugang zu bestimmten Sozialleistungen sowie entsandte Beschäftigte und Menschen, die in mehreren Mitgliedstaaten arbeiten. Die nationalen Systeme werden dadurch nicht zu einem einheitlichen EU-System zusammengeführt; die Regeln sollen ihre Wechselwirkung in grenzüberschreitenden Fällen klarer und durchsetzbarer machen. Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt zu dem darin festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
Primärquellen
Rat der Europäischen Union: Aktualisierte Regeln zur Koordinierung der SozialversicherungRat der Europäischen Union: Überblick zu Sozialversicherungsregeln bei grenzüberschreitender MobilitätDeine Stimme
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