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Justiz & Strafvollzug · online
Strafvollzug: Abschiebung nach halber Haftzeit auch ohne Zustimmung?
Soll Österreich unter festgelegten Voraussetzungen ausländische Strafgefangene nach Verbüßung der halben Haftzeit auch ohne deren Zustimmung abschieben können?
Der Justizausschuss des Nationalrats hat am 30. September 2026 der Strafvollzugsnovelle zugestimmt. Der Entwurf soll unter bestimmten Voraussetzungen Abschiebungen nach Verbüßung der halben Strafhaft auch ohne Zustimmung der betroffenen Person ermöglichen. Ausgenommen sind Verurteilungen wegen schwerer Gewalt- oder Sexualverbrechen sowie terroristischer Straftaten. Außerdem muss ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bestehen; EWR-Bürger und begünstigte Drittstaatsangehörige fallen nicht unter diese Regelung. Bei einer illegalen Rückkehr ist die Person wieder in Haft zu nehmen. Rechtliche und tatsächliche Abschiebungshindernisse müssen im Einzelfall geprüft werden. Ziel ist die Entlastung der Justizanstalten. Zur Abstimmung steht diese Möglichkeit einer vorzeitigen Abschiebung mit den vorgesehenen Einschränkungen.
Primärquellen
Parlament Österreich: Ausschussbeschluss, 30.09.2026Parlament Österreich: Strafvollzugsnovelle, 625 d.B.Deine Stimme
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