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Familie und Soziales · online
Familienleistungen: Erwerbstätigkeit für bestimmte Schutzberechtigte als Voraussetzung?
Wie bewertest du die beschlossene Neuregelung, nach der bestimmte Schutzberechtigte Familienleistungen auch ohne Erwerbstätigkeit erhalten können?
Der Nationalrat beschloss am 23. September eine Änderung des Familienlastenausgleichs- und Kinderbetreuungsgeldgesetzes. Sie lässt für aus der Ukraine Vertriebene die Befristung und das Erwerbstätigkeitserfordernis entfallen und streicht das Erwerbstätigkeitserfordernis für subsidiär Schutzberechtigte. Zugleich schließt sie Personen, die Grundversorgung beziehen, vom Anspruch auf Familienbeihilfe aus. Der Beschluss wurde an den Bundesrat weitergeleitet.
Primärquellen
Österreichisches Parlament: Änderung des Familienlastenausgleichs- und KinderbetreuungsgeldgesetzesÖsterreichisches Parlament: Beschluss zur Vereinfachung der Beantragung von KinderbetreuungsgeldDeine Stimme
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