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Jugendschutz im Netz · online
Social Media unter 14: Quellen zur Altersgrenze
Soll für die Nutzung bestimmter Social-Media-Plattformen in Österreich ein Mindestalter von 14 Jahren gelten?
Die österreichische Bundesregierung stellte am 27. März 2026 ein Maßnahmenpaket zum Kinder- und Jugendschutz im Internet vor. Kernpunkt ist ein vorgesehenes Mindestalter von 14 Jahren für Social-Media-Plattformen; laut Mitteilung war ein Gesetzesentwurf bis zum Sommer geplant. Die Mitteilung beschreibt damit einen politischen Vorstoß, nicht den Nachweis eines bereits beschlossenen Gesetzes. Eine öffentlich zugängliche deutschsprachige Einordnung aus der Universität Wien fasst Forschungsperspektiven zu möglichen Schutzwirkungen und Nebenfolgen von Altersgrenzen zusammen. Sie verweist darauf, dass bei der Bewertung sowohl Schutzinteressen als auch die praktische Umsetzung berücksichtigt werden. Auf europäischer Ebene fordert ein Bericht des Europäischen Parlaments unter anderem eine einheitliche digitale Altersbeschränkung und betont die Verantwortung der Plattformen für eine wirksame Altersfeststellung. Die Leitlinien der Europäischen Kommission zum Schutz Minderjähriger verlangen vor altersbezogenen Zugangsbeschränkungen eine Prüfung von Eignung und Verhältnismäßigkeit sowie Datenschutzvorkehrungen. Der Entwurf unterscheidet zwischen diesen dokumentierten Positionen und einer verbindlich geltenden Regelung.
Primärquellen
Bundeskanzleramt Österreich: Mindestalter für Social Media, 27. März 2026Universität Wien: Social-Media-Verbot – was sagt die Forschung?Europäisches Parlament: Bericht über den Schutz von Minderjährigen im InternetEUR-Lex: Leitlinien zum Schutz Minderjähriger nach dem DSADeine Stimme
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