Online seit 31. Juli 2026 um 20:25 Uhr
Pensionen · Schrittweise seit 2026
Korridorpension und Teilpension
Soll die schrittweise Anhebung der Korridorpension fortgeführt werden?
Die Reform hebt das frühestmögliche Alter für die Korridorpension schrittweise von 62 auf 63 Jahre an und erhöht die notwendigen Versicherungsjahre von 40 auf 42. Gleichzeitig soll die Teilpension nach 42 Versicherungsjahren eine reduzierte Arbeitszeit mit einem Teilbezug der Pension ermöglichen.
Primärquellen
Bundeskanzleramt: Pensionsreform und TeilpensionFiskalstrukturplan: Umsetzung der KorridorpensionDeine Stimme
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