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Energie & Klima · online
Erneuerbarer Strom: Mindestvergütung für kleine Anlagen beibehalten?
Wie bewertest du den Vorschlag, die gesetzlich garantierte Mindestvergütung für erneuerbaren Strom aus kleinen Anlagen bis 150 Kilowatt beizubehalten?
Die Energiekommission des Schweizer Ständerats beriet am 26. und 27. Oktober 2026 über die Umsetzung des Stromabkommens mit der EU. Mit Stichentscheid des Präsidenten empfiehlt eine knappe Mehrheit, dem Bundesrat zu folgen und die gesetzlichen Mindestvergütungen für erneuerbaren Strom aus Anlagen bis 150 Kilowatt aufzuheben. Eine Minderheit möchte Mindestvergütungen unter bestimmten Bedingungen befristet bis Ende 2035 erhalten und über den Netzzuschlagsfonds finanzieren. Über die Vorlage muss das Parlament weiter beraten; die Kommissionsempfehlung ist noch kein endgültiger Entscheid.
Primärquellen
Schweizer Parlament: Energiekommission zum Stromabkommen (27.10.2026)Deine Stimme
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