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Digitales & Sicherheit · online
Cybersicherheit: Verbindliche Pflichten für Produkte und Cloud-Anbieter?
Soll die Schweiz verbindliche Cybersicherheitspflichten für digitale Produkte, wichtige digitale Daten sowie Hosting- und Cloud-Anbieter in einem eigenen Bundesgesetz regeln?
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 die Ausarbeitung eines eigenständigen Cybersicherheitsgesetzes beauftragt. Bis Juni 2027 soll eine Vorlage für die Vernehmlassung vorliegen; ein fertiger Gesetzesentwurf liegt damit noch nicht vor. Geplant sind verbindliche Sicherheitsanforderungen für Hersteller, Importeure und Händler von Soft- und Hardware, eine Marktüberwachung und die Möglichkeit, unsichere Produkte vom Vertrieb auszuschließen. Hinzukommen sollen besondere Pflichten zum Schutz wichtiger digitaler Daten sowie Mitwirkungs- und Abwehrpflichten für Hosting- und Cloud-Anbieter. Auch die bestehende Meldepflicht bei Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen soll in das neue Gesetz überführt werden. Zur Abstimmung steht der geplante verbindliche gesetzliche Rahmen für diese Sicherheitsaufgaben.
Primärquellen
Bundesamt für Cybersicherheit: Gesetzesauftrag, 25.09.2026Deine Stimme
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