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Steuern und Tourismus · online
Hotellerie: Mehrwertsteuer-Sondersatz bis Ende 2031 verlängern?
Soll der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen bis Ende 2031 gelten?
National- und Ständerat haben in den Schlussabstimmungen am 2. Oktober die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für die Hotellerie um vier Jahre bis Ende 2031 angenommen. Der Sondertarif beträgt derzeit 3,8 Prozent; ohne Verlängerung wäre ab Ende 2027 grundsätzlich der Normalsatz von 8,1 Prozent angefallen. Die parlamentarische Vorlage ist damit beschlossen, untersteht aber grundsätzlich dem fakultativen Referendum. Zur Debatte stehen eine gezielte Entlastung der Beherbergungsbranche und die Fortführung einer steuerlichen Sonderregel gegenüber den regulären Mehrwertsteuersätzen.
Primärquellen
Das Schweizer Parlament: Schlussabstimmungen über 17 Vorlagen (2. Oktober 2026)Das Schweizer Parlament: Vorlage 26.026 zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für BeherbergungsleistungenDas Schweizer Parlament: Hotels profitieren bis mindestens 2031 von Sondersatz (28. September 2026)Deine Stimme
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