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Biometrische Identitätskarte: Wahlfreiheit erhalten?
Soll die Schweiz die biometrische Identitätskarte ab November 2026 freiwillig neben der bisherigen Karte anbieten?
Der Schweizer Bundesrat hat am 26. August 2026 die Revision der Ausweisverordnung verabschiedet und damit die Grundlage für eine biometrische Identitätskarte geschaffen. Die neue Karte soll ab dem 2. November 2026 beantragt werden können; die revidierte Verordnung tritt am 1. November in Kraft. Wie beim biometrischen Pass soll ein Chip ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthalten. Die Gebühren bleiben gleich. Schweizerinnen und Schweizer sollen weiterhin zwischen der biometrischen Karte und der bisherigen nicht biometrischen Identitätskarte wählen können. Zur Debatte steht damit, ob mehr Fälschungs- und Reiseschutz den Einsatz biometrischer Daten rechtfertigt und die freiwillige Wahl beibehalten werden soll.
Primärquellen
Bundesamt für Kultur: Revision der Ausweisverordnung, 26.08.2026fedpol: Laufende Projekte zur biometrischen IdentitätskarteDeine Stimme
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