Online seit 20. September 2026 um 10:34 Uhr
Rechtsstaat · online
Notrecht: Begründungspflicht für den Bundesrat?
Soll der Schweizer Bundesrat den Einsatz von Notrecht künftig in einem Bericht rechtlich begründen müssen?
Die Staatspolitische Kommission des Schweizer Nationalrates hat am 3. und 4. September 2026 einen Gesetzesentwurf im Rahmen der parlamentarischen Initiative 23.439 einstimmig gutgeheissen; der Nationalrat soll sich voraussichtlich in der Herbstsession damit befassen. Der Entwurf würde den Bundesrat verpflichten, bei Verordnungen auf Grundlage der Bundesverfassung oder einer gesetzlichen Krisenkompetenz in einem Bericht darzulegen, dass die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Prüfung soll insbesondere die Auswirkungen auf Grundrechte und die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht einbeziehen. Befürworter erwarten mehr Transparenz und Legitimität in Krisen, während eine gesetzliche Berichtspflicht zusätzlichen Aufwand verursachen könnte.
Primärquellen
Schweizer Parlament: Kommissionsentscheid zur Begründungspflicht beim Erlass von Notrecht, 4. September 2026Schweizer Parlament: Berichte und Erlassentwürfe der Staatspolitischen KommissionDeine Stimme
Jetzt abstimmen
Wähle eine der fünf Antworten. Deine Stimme wird direkt gespeichert und kann später geändert werden.
Anmelden, um mitzustimmen.
Öffentliches Meinungsbild
Erst unabhängig entscheiden.Nach deiner Stimme siehst du das aktuelle Ergebnis automatisch.