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Tierschutz & Handel · online
Pelzprodukte: Import und Handel strenger verbieten?
Soll die Schweiz den Import und Handel mit Pelzen aus tierquälerischer Produktion gesetzlich verbieten?
Am 15. September 2026 stimmte der Ständerat einem indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative mit 43 zu 1 Stimmen zu. Der Vorschlag sieht Änderungen am Tierschutzgesetz vor, die Einfuhr und Handel mit Pelzen aus tierquälerischer Produktion untersagen und Nachweise zur Herstellung verlangen sollen. Der Nationalrat muss noch zwei Differenzen bereinigen; das Vorhaben ist daher noch nicht endgültig verabschiedet. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen beschreibt den Gegenvorschlag und ein vorgesehenes Zertifizierungsprogramm; Übergangsfristen für die geltende Verordnung laufen noch bis 2029 beziehungsweise 2030. Die Abstimmung wägt Tierwohl und nachvollziehbare Produktionsstandards gegen Wahlfreiheit, Vollzugsaufwand und internationale Handelsverpflichtungen ab.
Primärquellen
Schweizer Parlament: Stand der Beratung des indirekten Gegenvorschlags zur Pelz-Initiative (15.09.2026; Parlamentsbericht/SDA)Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative und ImportverbotSchweizer Parlament: Geschäft 25.059, Pelz-Initiative und indirekter GegenvorschlagDeine Stimme
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