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Online seit 1. Oktober 2026 um 08:14 Uhr

Katastrophenschutz und Wohnen · online

Erdbebenschäden: Immobilienbesitzende im Katastrophenfall solidarisch beteiligen?

Soll die Schweiz Immobilienbesitzende nach einem besonders schweren Erdbeben zu einem Beitrag für den Wiederaufbau verpflichten können?

Eine Schweizer Parlamentsvorlage sieht vor, die Finanzierung des Wiederaufbaus nach sehr schweren Erdbeben vorab zu regeln. Die zuständige Kommission des Nationalrats sprach sich am 1. September 2026 knapp für eine geänderte Lösung aus; der Geschäftsstand wurde am 24. September aktualisiert und die Vorlage wird im Nationalrat beraten. Nach dem Kommissionsvorschlag würde der Bund erst bei Gebäudeschäden von ungefähr 6,3 Milliarden Franken oder mehr alle Immobilienbesitzenden zu einem einmaligen Beitrag von höchstens 0,5 Prozent des versicherten Gebäudewerts verpflichten können. Bei kleineren Schäden bliebe die individuelle Absicherung maßgeblich. Es handelt sich um einen Vorschlag, nicht um geltendes Recht.

Primärquellen

Schweizer Parlament: Geschäftsstand Erdbebenfinanzierung (24.095)Schweizer Parlament: Beratungsstand der Vorlage (24.095)

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