Online seit 28. September 2026 um 08:13 Uhr
Gesundheit und Krisenvorsorge · online
Epidemiengesetz: Krisenmassnahmen begrenzen und Unternehmen entschädigen?
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Der Ständerat nahm am 22. September die Teilrevision des Epidemiengesetzes mit Änderungen an. Sie soll staatliche Einschränkungen auf möglichst milde und kurze Eingriffe ausrichten, vor besonderen Lagen eine Konsultation von Parlament und Kantonen vorsehen und Unternehmen sowie Selbstständige bei bestimmten nicht gedeckten Kosten und Erwerbsausfällen nach einer Karenzfrist entschädigen. Zwangsimpfungen bleiben ausgeschlossen; die Vorlage geht zur weiteren Beratung an den Nationalrat.
Primärquellen
Schweizer Parlament: Ständerat will wirtschaftsfreundlicheres Epidemiengesetz, 22.09.2026Schweizer Parlament: Geschäft 25.069, Teilrevision des EpidemiengesetzesDeine Stimme
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