Online seit 6. November 2026 um 17:52 Uhr
Digitalisierung · online
Öffentliche Leistungen auch ohne Internet zugänglich halten
Wie bewertest du ein Recht, Verwaltungsleistungen und Angebote der Daseinsvorsorge auch ohne digitale Verfahren in Anspruch zu nehmen?
Der Sozialausschuss des österreichischen Nationalrats befasste sich am 3. November 2026 erneut mit einem Antrag auf analogen Zugang zu Leistungen der Verwaltung und Daseinsvorsorge. Im Ausschuss wurde eine weitere Vertagung vorgeschlagen; ein neues Recht ist damit nicht beschlossen. Befürworter verweisen auf die Teilhabe von Menschen ohne digitalen Zugang, während die konkrete Umsetzung durch Behörden und Gemeinden Fragen aufwirft.
Primärquellen
Österreichisches Parlament: Bericht aus dem Sozialausschuss vom 3. November 2026Österreichisches Parlament: Entschließungsantrag 1133/A(E)Deine Stimme
Jetzt abstimmen
Wähle eine der fünf Antworten. Deine Stimme wird direkt gespeichert und kann später geändert werden.
Anmelden, um mitzustimmen.
Öffentliches Meinungsbild
Erst unabhängig entscheiden.Nach deiner Stimme siehst du das aktuelle Ergebnis automatisch.