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Online seit 5. August 2026 um 14:35 Uhr

Arbeit · online

Arbeitsmarkt: Längere sachgrundlose Befristung

Soll die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen für einen längeren Zeitraum ermöglicht werden?

Nach geltendem Recht ist eine sachgrundlose Befristung grundsätzlich bis zu zwei Jahren zulässig; innerhalb dieses Zeitraums sind höchstens drei Verlängerungen möglich. Die Bundesregierung plant eine Ausweitung auf bis zu 48 Monate für bis Ende 2030 eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Abstimmung sammelt ein Meinungsbild zu dieser konkret angekündigten arbeitsmarktpolitischen Änderung; sie ersetzt kein Gesetzgebungsverfahren.

Primärquellen

Bundesregierung: Standort Deutschland – geplante Ausweitung auf 48 MonateBundesregierung: Programm für Aufschwung und Beschäftigung (2. Juli 2026, PDF)Bundesministerium der Justiz: § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz

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