Online seit 5. August 2026 um 14:35 Uhr
Arbeit · online
Arbeitsmarkt: Längere sachgrundlose Befristung
Soll die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen für einen längeren Zeitraum ermöglicht werden?
Nach geltendem Recht ist eine sachgrundlose Befristung grundsätzlich bis zu zwei Jahren zulässig; innerhalb dieses Zeitraums sind höchstens drei Verlängerungen möglich. Die Bundesregierung plant eine Ausweitung auf bis zu 48 Monate für bis Ende 2030 eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Abstimmung sammelt ein Meinungsbild zu dieser konkret angekündigten arbeitsmarktpolitischen Änderung; sie ersetzt kein Gesetzgebungsverfahren.
Primärquellen
Bundesregierung: Standort Deutschland – geplante Ausweitung auf 48 MonateBundesregierung: Programm für Aufschwung und Beschäftigung (2. Juli 2026, PDF)Bundesministerium der Justiz: § 14 Teilzeit- und BefristungsgesetzDeine Stimme
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