Online seit 20. September 2026 um 10:05 Uhr
Arbeitsmarkt · online
Arbeitsförderung: Anträge und Verfahren vorrangig digitalisieren?
Soll die Arbeitsförderung vorrangig digital beantragt und über Videotermine organisiert werden?
Der Deutsche Bundestag berät am 24. September 2026 in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung. Vorgesehen sind vorrangig digitale Anträge, der Abbau von Schriftformerfordernissen, Videotelefonie statt bestimmter persönlicher Termine und eine Experimentierklausel. Der Entwurf soll anschließend im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden und ist noch nicht beschlossen.
Primärquellen
Deutscher Bundestag: Modernisierung und Digitalisierung der ArbeitsförderungDeine Stimme
Jetzt abstimmen
Wähle eine der fünf Antworten. Deine Stimme wird direkt gespeichert und kann später geändert werden.
Anmelden, um mitzustimmen.
Öffentliches Meinungsbild
Erst unabhängig entscheiden.Nach deiner Stimme siehst du das aktuelle Ergebnis automatisch.