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Justiz und Rechtsstaat · online
Menschenhandel: Strafrecht auf weitere Ausbeutungsformen ausweiten?
Wie bewertest du den Vorschlag, Menschenhandel auch bei Ausbeutung durch Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat strafrechtlich umfassender zu verfolgen?
Der Bundestag befasste sich am 23. September in einer Sachverständigenanhörung mit einem Gesetzentwurf, der den Straftatbestand des Menschenhandels unter anderem auf Ausbeutung im Zusammenhang mit Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheirat erweitern und die Strafbarkeit der Nachfrage auf weitere Ausbeutungsformen ausdehnen soll. Fachleute begrüßten das Vorhaben grundsätzlich, regten aber Änderungen an. Der Entwurf setzt eine EU-Richtlinie um und wird weiter parlamentarisch beraten.
Primärquellen
Bundestag: Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf gegen Menschenhandel, 23.09.2026Bundestag: Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels (Drucksache 21/6584)Deine Stimme
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