Online seit 29. September 2026 um 17:26 Uhr
Verbraucherschutz · online
Schuldnerberatung: grundsätzlich kostenlos, begrenzte Gebühren möglich?
Wie bewertest du den Kompromiss, Schuldnerberatung grundsätzlich kostenlos anzubieten, begrenzte Gebühren aber zuzulassen?
Am 25. September 2026 stimmten Bundestag und Bundesrat einem Vermittlungskompromiss zum Schuldnerberatungsdienstegesetz zu. Die Länder sollen sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern mit finanziellen Schwierigkeiten unabhängige Schuldnerberatung zur Verfügung steht. Diese soll grundsätzlich kostenlos sein; begrenzte Entgelte sind möglich, dürfen aber keine unangemessene Belastung darstellen und nicht der Gewinnerzielung dienen. Über mögliche Kosten muss vorab informiert werden.
Primärquellen
Deutscher Bundestag: Vermittlungsergebnis zum SchuldnerberatungsdienstegesetzDeine Stimme
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