Online seit 20. Oktober 2026 um 19:44 Uhr
Justiz · online
Psychosoziale Prozessbegleitung für Gewaltopfer erweitern?
Wie bewerten Sie den Gesetzentwurf, der den Zugang von Gewaltopfern zu psychosozialer Prozessbegleitung erleichtern soll?
Der Rechtsausschuss billigte den Regierungsentwurf am 14. Oktober unverändert; die abschließende Beratung im Bundestag ist für den 15. Oktober 2026 vorgesehen. Minderjährige Verletzte sollen leichter psychosoziale Begleitung erhalten. Für Opfer häuslicher Gewalt mit erheblichen körperlichen oder seelischen Tatfolgen soll der Zugang zu kostenfreier anwaltlicher Vertretung als Nebenkläger und zu psychosozialer Prozessbegleitung verbessert werden. Die Vorlage soll Betroffene im Strafverfahren stärken. Für die praktische Umsetzung sind eine ausreichende Zahl qualifizierter Begleitpersonen, klare Anspruchsvoraussetzungen und die Finanzierung bedeutsam.
Primärquellen
Deutscher Bundestag: Ausschuss billigt Gesetzentwurf zur psychosozialen ProzessbegleitungDeutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten, Drucksache 21/6214Deine Stimme
Jetzt abstimmen
Wähle eine der fünf Antworten. Deine Stimme wird direkt gespeichert und kann später geändert werden.
Anmelden, um mitzustimmen.
Öffentliches Meinungsbild
Erst unabhängig entscheiden.Nach deiner Stimme siehst du das aktuelle Ergebnis automatisch.