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Sicherheit · online
Nachrichtendienste: Befugnisse im Cyberraum erweitern?
Soll Deutschland den Nachrichtendiensten für den Cyberraum zusätzliche Befugnisse geben?
Die Bundesregierung hat am 8. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts vorgelegt. Der Entwurf soll die Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz überarbeiten und stärken sowie Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Vorgesehen sind unter engen Voraussetzungen neue Möglichkeiten zur Auswertung technischer Angriffsspuren und zum Zugriff auf informationstechnische Systeme von Bedrohungsakteuren. Der BND soll erhobene Daten zudem für begrenzte Zeiträume speichern dürfen; außerdem sind unter anderem biometrische Abgleiche, der Einsatz künstlicher Intelligenz und erweiterte Übermittlungen an andere Stellen vorgesehen. Zugleich soll die unabhängige Kontrolle institutionell gebündelt und die parlamentarische Kontrolle gestärkt werden. Zur Abstimmung steht, ob die zusätzlichen Sicherheitsbefugnisse angesichts von Cyberangriffen und Spionage angemessen sind oder ob die Eingriffsrisiken überwiegen.
Primärquellen
Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts, 8. September 2026Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf 21/7868Deine Stimme
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