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Digitalisierung und Sicherheit · online
IP-Adressen: Internetzugangsdaten drei Monate für Ermittlungen speichern?
Wie bewertest du die geplante Pflicht, bestimmte IP-Zuordnungsdaten drei Monate zu speichern, damit Behörden sie bei Ermittlungen später einer Anschlussinhaberin oder einem Anschlussinhaber zuordnen können?
Der Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz plant für den 7. Oktober eine öffentliche Anhörung zu einem Regierungsentwurf über IP-Adressspeicherung und Datenerhebung im Strafverfahren. Der Entwurf verpflichtet Internetzugangsanbieter, bestimmte Zuordnungsdaten wie IP-Adresse, Zeitstempel und gegebenenfalls Portnummer grundsätzlich drei Monate zu speichern; Kommunikationsinhalte und Daten über aufgerufene Internetseiten sollen davon nicht erfasst sein. Befürwortet wird die längere Verfügbarkeit für die Aufklärung von Straftaten, während die anlasslose Speicherung Fragen zum Datenschutz und zur Privatsphäre aufwirft. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Primärquellen
Deutscher Bundestag – Öffentliche Anhörung zur IP-Adressspeicherung am 07.10.2026Deutscher Bundestag – Gesetzentwurf zur IP-Adressspeicherung, Drucksache 21/6581Deine Stimme
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