Online seit 5. Oktober 2026 um 11:12 Uhr
Inklusion und Gleichstellung · online
Diskriminierungsschutz: Frist für Ansprüche im AGG auf vier Monate verlängern?
Wie bewertest du den Regierungsentwurf, der die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG von zwei auf vier Monate verlängern soll?
Der Bundestag hat für den 5. Oktober eine öffentliche Ausschussanhörung zur zweiten Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes angesetzt. Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, die Frist für Betroffene zur Geltendmachung von Ansprüchen von zwei auf vier Monate zu verlängern, den Diskriminierungsschutz in einzelnen Bereichen anzupassen und die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu konkretisieren. Die Reform ist noch nicht beschlossen.
Primärquellen
Deutscher Bundestag – Öffentliche Anhörung zur AGG-Änderung am 05.10.2026Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Informationen zum AGG-EntwurfDeine Stimme
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