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Tierschutz · online
Schlachtung: Tierschutzregeln weiter verschärfen?
Soll Deutschland den Tierschutz bei der Schlachtung durch eine weitere Änderung des Tierschutzgesetzes stärken?
Der Landwirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages führt am 11. September 2026 eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes durch. Der Gesetzentwurf war am 9. Juli erstmals im Bundestag beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen worden. Nach den Angaben der Bundesregierung soll das Gesetz den Tierschutz beim Schlachten sicherstellen: Warmblütige Tiere dürfen nur geschlachtet werden, wenn sie vor dem Blutentzug betäubt worden sind und bis zum Tod wahrnehmungs- und empfindungslos bleiben. Auch bei Entladung, Unterbringung, Zuführung und Ruhigstellung können erhebliche Beeinträchtigungen entstehen. Zur Abstimmung steht, ob die geplante gesetzliche Weiterentwicklung den Tierschutz ausreichend stärkt und welche zusätzlichen Anforderungen für Betriebe vertretbar sind.
Primärquellen
Deutscher Bundestag: Anhörung zum Tierschutzgesetz, 07.09.2026Deutscher Bundestag: Novellierung des Tierschutzgesetzes debattiertDeutscher Bundestag: Öffentliche Anhörungen in der Sitzungswoche 07.-11.09.2026Deine Stimme
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