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Gesundheit und Recht · online
Ärztliche Zwangsmaßnahmen: In eng begrenzten Fällen auch außerhalb des Krankenhauses?
Sollten ärztliche Zwangsmaßnahmen bei betreuten Personen in eng begrenzten Ausnahmefällen auch außerhalb eines Krankenhauses möglich sein?
Der Bundestag hat am 24. September 2026 erstmals einen Regierungsentwurf beraten, der solche Maßnahmen außerhalb eines Krankenhauses unter strengen Bedingungen ermöglichen soll. Das Krankenhaus soll Regelfall bleiben; außerhalb soll es nur zulässig sein, wenn ein Klinikaufenthalt erhebliche gesundheitliche Nachteile erwarten lässt und die Versorgung am alternativen Ort nahezu Krankenhausstandard erreicht. Eine Genehmigung des Betreuungsgerichts sowie zusätzliche Dokumentations- und Prüfpflichten sind vorgesehen. Der Entwurf wird im Rechtsausschuss weiter beraten und ist noch nicht beschlossen.
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Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf und erste Lesung zu ärztlichen ZwangsmaßnahmenDeine Stimme
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