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Bauen & Wohnen · online
Gebäudetyp E: Einfacheres Bauen nach freiwillig vereinbartem Basisstandard?
Wie bewertest du den Vorschlag, beim Bauen freiwillig einen einfacheren Standard zu vereinbaren und auf bestimmte Komfortstandards zu verzichten?
Das Bundesjustizministerium veröffentlichte am 26. Oktober 2026 einen Referentenentwurf zum Gebäudetyp E. Bauvertragsparteien sollen sich bewusst für einfacheres Bauen entscheiden und dabei auf bestimmte übliche Komfortstandards verzichten können. Nach Darstellung des Ministeriums ist eine ausdrückliche Vereinbarung vorgesehen, etwa mit Blick auf Schallschutz oder die Anzahl der Steckdosen. Ziel ist mehr Rechtssicherheit für einfaches Bauen. Das Vorhaben befindet sich noch in der Abstimmung; Länder können bis zum 9. November Stellung nehmen.
Primärquellen
Bundesregierung: Regierungspressekonferenz zum Gebäudetyp E (26.10.2026)Bayerisches Justizministerium: Stellungnahme zum Gesetzentwurf (26.10.2026)Deine Stimme
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