Online seit 7. November 2026 um 10:11 Uhr
Recht · online
K.-o.-Tropfen bei schweren Straftaten ausdrücklich erfassen?
Wie bewertest du die beschlossene Verschärfung des Strafrechts für den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten?
Der Bundestag beschloss am 6. November 2026 eine Änderung des Strafgesetzbuchs. Bei besonders schweren Sexual- und Raubdelikten sollen neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen ausdrücklich auch gefährliche Mittel erfasst werden. Damit soll der Einsatz von K.-o.-Tropfen strafrechtlich klarer berücksichtigt werden. Der Bundestagsbeschluss ist ein Schritt im Gesetzgebungsverfahren und bedeutet nicht, dass die Änderung bereits in Kraft ist.
Primärquellen
Deutscher Bundestag: Beschluss zum Schutz vor K.-o.-TropfenDeine Stimme
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