Online seit 7. November 2026 um 10:11 Uhr
Verbraucherschutz · online
Kleinkredite: Verbraucherschutz auch bei kleinen Beträgen und Ratenkäufen?
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Die Bundesregierung kündigte am 29. Oktober 2026 neue Regelungen für Verbraucherkreditverträge im November an. In den Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts fallen danach auch Kleinkredite bis 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite sowie bestimmte Angebote zum späteren Bezahlen. Zugleich werden vorvertragliche Informationspflichten erweitert und für den Abschluss allgemeiner Verbraucherdarlehen genügt künftig Textform. Die Regelungen setzen die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht um.
Primärquellen
Bundesregierung: Gesetzliche Neuregelungen im November 2026Bundesregierung: Verbraucherschutz bei KreditverträgenDeine Stimme
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